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   BGH, 18.05.2021 - VI ZR 720/20   

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https://dejure.org/2021,18705
BGH, 18.05.2021 - VI ZR 720/20 (https://dejure.org/2021,18705)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2021 - VI ZR 720/20 (https://dejure.org/2021,18705)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - VI ZR 720/20 (https://dejure.org/2021,18705)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    §§ 826, 31 BGB, § 826 BGB, § 531 Abs. 2 ZPO, § 314 ZPO, §§ 286, 287, 402 ff. ZPO, § 286 ZPO, § 287 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Nutzungsvorteils in einem sogenannten Dieselfall im Rahmen des Vorteilsausgleichs; Notwendigkeit des Einholens eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der zur Gesamtlaufleistung des betroffenen Pkw

  • rewis.io

    Schadensersatz bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs: Bemessung des im Rahmen des Vorteilsausgleichs anzusetzenden Nutzungsvorteils; neuer Vortrag zur zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs in der Berufungsinstanz

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 826; ZPO § 287; ZPO §§ 402 ff.; ZPO § 531 Abs. 2
    Zurückweisung neuen Vortrags des Dieselkäufers zu höherer Gesamtleistung des Fahrzeugs in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Nutzungsvorteils in einem sogenannten Dieselfall im Rahmen des Vorteilsausgleichs; Notwendigkeit des Einholens eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der zur Gesamtlaufleistung des betroffenen Pkw

  • rechtsportal.de

    Bemessung des Nutzungsvorteils in einem sogenannten Dieselfall im Rahmen des Vorteilsausgleichs; Notwendigkeit des Einholens eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der zur Gesamtlaufleistung des betroffenen Pkw

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Befugnis des Tatgerichts, bei der im Rahmen des Vorteilsausgleichs vorzunehmenden Bemessung des Nutzungsvorteils in einem sogenannten Dieselfall die zu erwartende Gesamtlaufleistung des betroffenen Pkws grundsätzlich ohne sachverständige Hilfe gemäß § 287 ZPO zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    VW-Abgasskandal: Schadensersatz im "Dieselfall” - Bemessung des Nutzungsvorteils

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dieselskandal - und der Nutzungsvorteil des Autokäufers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1386
  • ZIP 2021, 2602
  • MDR 2021, 866
  • MDR 2021, 867
  • VersR 2021, 988
  • WM 2021, 1298
  • BB 2021, 1620
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - VI ZR 720/20
    Die - auch in der Sache zutreffende (vgl. nur Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 12 ff.) - Würdigung des Berufungsgerichts, dem Kläger stehe gegen die Beklagte ein Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB zu, der im Grundsatz auf Ersatz des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des vom Kläger erworbenen Fahrzeugs gerichtet sei, nimmt die Revision als ihr günstig hin; auch die Revisionserwiderung stellt sie nicht in Frage.

    Von der Revision unbeanstandet bleibt weiter die - ebenfalls zutreffende (vgl. nur Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 64 ff.) - Auffassung des Berufungsgerichts, der Kläger müsse sich die von ihm gezogenen Nutzungen im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen.

  • BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - VI ZR 720/20
    Das Tatgericht ist bei der im Rahmen des Vorteilsausgleichs vorzunehmenden Bemessung des Nutzungsvorteils in einem sogenannten Dieselfall grundsätzlich nicht gehalten, zur Ermittlung der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des betroffenen Pkws ein Sachverständigengutachten einzuholen; es kann diese vielmehr grundsätzlich selbst ohne sachverständige Hilfe gemäß § 287 ZPO schätzen (Fortführung Senatsurteile vom 27. April 2021 - VI ZR 812/20, juris Rn. 18 und vom 23. März 2021 - VI ZR 3/20, juris Rn. 11).

    Darauf, dass der Tatrichter nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats in Fällen der vorliegenden Art bei der Ermittlung der prognostizierten Gesamtlaufleistung nach § 287 ZPO im Übrigen grundsätzlich auch nicht gehalten ist, ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. Senatsurteile vom 27. April 2021 - VI ZR 812/20, juris Rn. 18; vom 23. März 2021 - VI ZR 3/20, juris Rn. 11), kommt es im Streitfall mithin nicht mehr an.

  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 812/20

    Zur Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - VI ZR 720/20
    Das Tatgericht ist bei der im Rahmen des Vorteilsausgleichs vorzunehmenden Bemessung des Nutzungsvorteils in einem sogenannten Dieselfall grundsätzlich nicht gehalten, zur Ermittlung der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des betroffenen Pkws ein Sachverständigengutachten einzuholen; es kann diese vielmehr grundsätzlich selbst ohne sachverständige Hilfe gemäß § 287 ZPO schätzen (Fortführung Senatsurteile vom 27. April 2021 - VI ZR 812/20, juris Rn. 18 und vom 23. März 2021 - VI ZR 3/20, juris Rn. 11).

    Darauf, dass der Tatrichter nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats in Fällen der vorliegenden Art bei der Ermittlung der prognostizierten Gesamtlaufleistung nach § 287 ZPO im Übrigen grundsätzlich auch nicht gehalten ist, ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. Senatsurteile vom 27. April 2021 - VI ZR 812/20, juris Rn. 18; vom 23. März 2021 - VI ZR 3/20, juris Rn. 11), kommt es im Streitfall mithin nicht mehr an.

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - VI ZR 720/20
    Auch die - revisionsrechtlich nicht zu beanstandende (vgl. nur Senatsurteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 354/19, BGHZ 226, 322 Rn. 12 f.) - Bemessung der anzurechnenden Vorteile mit der Formel.
  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 225/16

    Rückforderung angeblich rechtsgrundlos überwiesener Geldbeträge: Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - VI ZR 720/20
    Zwar trifft es zu, dass der Tatrichter auch ohne entsprechenden Parteiantrag gehalten sein kann, ein Sachverständigengutachten einzuholen, wo seine eigene Sachkunde nicht ausreicht, um schlüssig vorgetragene und wirksam bestrittene beziehungsweise von Amts wegen zu prüfende Tatsachen festzustellen (Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 403 Rn. 1; MüKoZPO/Zimmermann, 6. Aufl., ZPO § 403 Rn. 2; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16, MDR 2017, 783 Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 09.04.2020 - 1 U 251/19

    Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Abgasskandal

    Auszug aus BGH, 18.05.2021 - VI ZR 720/20
    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, die in Juris und unter BeckRS 2020, 30892 veröffentlicht ist, im Wesentlichen ausgeführt, dem Kläger stehe gegen die Beklagte aus §§ 826, 31 BGB analog ein Anspruch auf Zahlung von 22.362,01 EUR Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des VW Tiguan zu.
  • OLG Celle, 04.11.2021 - 7 U 4/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat Variant Highline BMT TDI mit

    b) Bei der gemäß § 287 ZPO vorzunehmenden Bemessung der anzurechnenden Vorteile ist folgende Berechnungsformel zugrunde zu legen: Bruttokaufpreis x gefahrene Strecke (seit Erwerb) / erwartete Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt = gezogene Nutzungen (vgl. BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 215/13, juris Rn. 14 mwN zum Rücktritt; Urteil vom 19. Januar 2021 - VI ZR 8/20, juris Rn. 13; Urteil vom 23. März 2021 - VI ZR 3/20, juris Rn. 10; Urteil vom 18. Mai 2021 - VI ZR 720/20, juris Rn. 6 zur Schadenshaftung).
  • BGH, 27.07.2021 - VI ZR 480/19

    Umfang der Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs

    Das Berufungsgericht war daher aufgrund dieses Vorbringens nicht gehalten, seine Schätzung zu korrigieren oder zur Frage der zu prognostizierenden Gesamtlaufleistung des streitgegenständlichen Fahrzeugs ein - grundsätzlich nicht erforderliches (vgl. dazu Senatsurteile vom 18. Mai 2021 - VI ZR 720/20, juris Rn. 13; vom 27. April 2021 - VI ZR 812/20, MDR 2021, 742 Rn. 18; vom 23. März 2021 - VI ZR 3/20, VersR 2021, 721 Rn. 11) - Sachverständigengutachten einzuholen.
  • OLG Celle, 06.03.2024 - 7 U 120/22

    Dieselskandal; Abschalteinrichtung; Geheimhaltungsinteresse; Motorschutz;

    (1) Bei der gemäß § 287 ZPO vorzunehmenden Bemessung der anzurechnenden Vorteile ist folgende Berechnungsformel zugrunde zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 215/13, juris Rn. 14 mwN zum Rücktritt; Urteil vom 19. Januar 2021 - VI ZR 8/20, juris Rn. 13; Urteil vom 23. März 2021 - VI ZR 3/20, juris Rn. 10; Urteil vom 18. Mai 2021 - VI ZR 720/20, juris Rn. 6; Urteil vom 24. Oktober 2023 - VI ZR 131/20, juris Rn. 29 zur Schadenshaftung):.
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